Individualverkehr als Randerscheinung
[Dieser Kommentar wurde von Siemensmitarbeiter*innen auf einer Siemens-internen Ideenplattform eingereicht und nachträglich durch die Moderation hier eingestellt.]
Der öffentliche Raum gehört Fussgängern, Radfahrern, Tretrollerfahren etc.. Für Lieferanten, Notfalldienste, etc. gibt es Schmalspureinbahnstrassen welche nur mit Genehmigung und ohne Verbrennungsmotor genutzt werden dürfen. Handwerkerparkplätze etc. müssen vorab reserviert werden.